Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Tourismus+Congress GmbH Frankfurt am Main
Allgemeine Buchungsbedingungen für Erlebnisbausteine für Gruppen
Die Tourismus+Congress GmbH Frankfurt am Main ("TCF") bucht individuell organisierte Erlebnisbausteine (z.B. Führungen, Eintritte, gastronomische Angebote in Kombination) für Gruppen.
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die Buchung und Durchführung von durch TCF zusammengestellte individuell organisierten Erlebnisbausteine für Gruppen.
1. Geltungsbereich der Buchungsbedingungen
Diese Allgemeinen Buchungsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehungen der TCF mit ihren Kunden. Die Allgemeinen Buchungsbedingungen der TCF gelten auch dann, wenn die TCF mit Kenntnis von den Geschäftsbedingungen des Kunden eine Buchung des Kunden bestätigt. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden erkennt die TCF nur dadurch an, dass sie ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
2. Gegenstand der Buchungsbedingungen für Gruppenbausteine
a) Die TCF organisiert Erlebnisbausteine für Gruppen. Dazu vermittelt die TCF selbstständige Gästeführer für Stadtführungen (Stadtrundfahrten und Stadtrundgänge), sowie Führungen anderer Anbieter, gastronomische Angebote und Eintrittskosten.
b) Bei der Vermittlung von Führungen anderer Anbieter, gastronomischer Angebote und Eitnrittskosten kooperiert die TCF mit selbstständigen Anbietern. Die Leistung im Rahmen der Erlebnisbausteine erfolgt nicht durch die TCF selbst, sondern wird eigenständig durch den jeweilig beauftragten Anbieter durchgeführt.
3. Abschluss des Buchungsvertrages
a) Konkrete Buchungen von Erlebnisbausteinen bei der TCF müssen schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Die Buchung ist als verbindliche Willenserklärung des Kunden zu verstehen.
b) Ein Vertrag mit der TCF kommt erst dann zustande, wenn die TCF die Buchung des Kunden schriftlich oder per E-Mail bestätigt hat ("Buchungsbestätigung/Rechnung").
c) Sämtliche Änderungen einer verbindlichen Buchung werden ebenfalls ausschließlich schriftlich oder per E-Mail erfasst.
d) Bestimmte Erlebnisbausteine unterliegen einer maximalen Teilnehmerzahl. Die TCF wird den Kunden im Rahmen des konkreten Angebotes auf solche Beschränkungen hinweisen.
4. Zahlungsmodalitäten
a) Die konkreten Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Angebot und der Buchungsbestätigung/Rechnung. Die Zahlung ist - je nach Bestellmodalitäten - per Überweisung oder Kreditkarte möglich.
b) Der Gesamtpreis ist spätestens drei Wochen vor Durchführungsdatum des gebuchten Erlebnisbausteins zu zahlen.
c) Vertragsabschlüsse innerhalb von drei Wochen vor Durchführungsdatum verpflichten Sie zur sofortigen Zahlung des Gesamtpreises.
d) Bei Zahlung mit Kreditkarte erhält der Kunde nach seiner verbindlichen Buchung ein Formular über die Ermächtigung der TCF zur Prüfung der Kreditkarte vor und Belastung seiner Kreditkarte nach der Auftragsbestätigung. Dieses Formular hat der Kunde ausgefüllt und unterschrieben an die TCF zurückzusenden.
e) Ist die Belastung der Kreditkarte des Kunden erfolglos (z.B. weil die vom Kunden angegebenen Kreditkartendaten nicht korrekt sind oder keine ausreichende Deckung besteht), ist die TCF – zusätzlich zu ihrem Leistungsverweigerungsrecht – auch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
f) Ergibt sich nach Durchführung der Leistungen eine Differenz zugunsten des Kunden, wird dem Kunden diese Differenz entsprechend der gewählten Zahlungsart zurückerstattet. Ergibt sich nach Durchführung der Leistungen, dass noch Zahlungen seitens des Kunden ausstehen, werden die noch unbezahlten Leistungen dem Kunden nachträglich in Rechnung gestellt.
5. Leistungen
Alle Angaben sowie die Darstellungen zu den Erlebnisbausteinen für Gruppen in Broschüren, im Internet etc. stellen lediglich beispielhaft allgemein mögliche Leistungen dar. Es wird hierdurch kein bestimmter Inhalt für die Bausteine garantiert. Die TCF schuldet nur den in der Auftragsbestätigung ausdrücklich genannten Leistungsumfang.
6. Leistungs- und Preisänderungen
a) Änderungen oder Abweichungen vom vereinbarten Inhalt der Buchung sind zulässig, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen der TCF für den Kunden zumutbar sind. Zumutbar sind Änderungen oder Abweichungen insbesondere, wenn sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des gebuchten Erlebnisbausteins nicht maßgeblich beeinträchtigen oder wenn es sich um äußere, nicht von der TCF zu vertretende Umstände z.B. Straßensperrungen; Schließung von Museen, kurzfristige Erkrankung des Gästeführers etc. handelt. Die TCF ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird die TCF dem Kunden eine kostenlose Umbuchung anbieten. Sind die Änderungen oder Abweichungen für den Kunden unter Berücksichtigung der Interessen der TCF nicht zumutbar, steht dem Kunden das Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu.
b) Bei verspätetem Erscheinen der Gruppe besteht kein Anspruch auf eine Verschiebung der gebuchten Leistungen oder eine Minderung des Preises. Eine Verlängerung der Stadtführungen steht im Ermessen der einzelnen Leistungsträger.
7. Stornierung und Umbuchung durch den Kunden; Nichterscheinen
a) Der Kunde kann die Buchung schriftlich oder per E-Mail stornieren.
b) Es gelten folgende Stornogebühren:
Bis 30 Tage vor Reiseantritt ist eine kostenlose Stornierung möglich. Danach können folgende Stornogebühren je angemeldetem Teilnehmer berechnet werden:
- 29 - 15 Tage vor Reiseantritt 15% des Reisepreises,
- 14 - 07 Tage vor Reiseantritt 30% des Reisepreises,
- 06 - 01 Tag/e vor Reiseantritt 50% des Reisepreises,
- Danach 80% des Reisepreises.
c) Der vereinbarte Preis ist auch dann ohne Abzug zu zahlen, wenn ein Kunde bzw. eine Gruppe zu einem gebuchten Erlebnisbaustein nicht erscheint.
d) Dem Kunden ist in jedem Fall der Nachweis gestattet, dass der TFC durch die Stornierung oder das Nichterscheinen kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der TCF bleibt es vorbehalten, abweichend von der oben genannten Pauschale eine konkret zu berechnende, höhere Entschädigung zu fordern.
8. Beschränkung der Haftung
Wir haften bei Schäden, die nicht Körperschäden sind, nur für Vorsatz und für grobe Fahrlässigkeit und für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Bei fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung von TCF auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden und in jedem Fall auf den dreifachen Wert der angebotenen Leistung begrenzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für die Erfüllungsgehilfen der TCF.
9. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen der TCF und dem Kunden.
Frankfurt am Main. Stand: 07/2017
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die Buchung und Durchführung von durch Tourismus+Congress GmbH Frankfurt am Main ("TCF") veranstalteten individuell organisierten Stadtführungen für Gruppen.
1. Geltungsbereich der Buchungsbedingungen
Diese Allgemeinen Buchungsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehungen der TCF mit ihren Kunden. Die Allgemeinen Buchungsbedingungen der TCF gelten auch dann, wenn die TCF mit Kenntnis von den Geschäftsbedingungen des Kunden eine Buchung des Kunden bestätigt. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden erkennt die TCF nur dadurch an, dass sie ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
2. Gegenstand der Buchungsbedingungen für Stadtführungen
a) Die TCF organisiert Stadtführungen. Dazu bucht die TCF selbstständige Gästeführer für die Stadtführungen (Stadtrundfahrten und Stadtrundgänge)
b) Die von der TCF vermittelten Gästeführer können für bestimmte, von der TCF im Vorhinein festgelegte Stadtführungen (z.B. "Der Kaisersaal im Römer") gebucht werden.
3. Abschluss des Buchungsvertrages
a) Konkrete Buchungen von Stadtführungen bei der TCF müssen schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Die Buchung ist als verbindliche Willenserklärung des Kunden zu verstehen.
b) Ein Vertrag mit der TCF kommt erst dann zustande, wenn die TCF die Buchung des Kunden schriftlich oder per E-Mail bestätigt hat ("Auftragsbestätigung/Rechnung").
c) Sämtliche Änderungen einer verbindlichen Buchung werden ebenfalls ausschließlich schriftlich oder per E-Mail erfasst.
d) Hat der Kunde Vorkasse zu leisten (z.B. in den Fällen der Ziff. 5.c) e)), erhält er nach seiner verbindlichen Buchung ein Formular über die Ermächtigung der TCF zur Prüfung der Kreditkarte vor und Belastung seiner Kreditkarte nach der Auftragsbestätigung / Rechnung. Dieses Formular hat der Kunde ausgefüllt und unterschrieben an die TCF zurückzusenden. Erst nach Erhalt des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Formulars und Prüfung der Kreditkarte wird die TCF die Buchung bestätigen und die Auftragsbestätigung/Rechnung versenden.
e) Bestimmte Stadtführungen unterliegen einer maximalen Teilnehmerzahl pro Gästeführer. Die TCF wird den Kunden im Rahmen des konkreten Angebotes auf solche Beschränkungen hinweisen. Übersteigt die gewünschte Gruppengröße die jeweils genannte maximale Teilnehmerzahl, wird die TCF dem Kunden die Buchung eines weiteren Gästeführers anbieten; die Gruppe wird in diesem Fall geteilt.
4. Eintrittspreise; Kosten des vermittelten Gästeführers
a) Sofern im Rahmen einer Stadtführung Eintrittskosten für bestimmte Institutionen (z.B. Goethe Haus), sind diese vom Kunden gesondert zu bezahlen.
b) Es gelten die in den Institutionen allgemein gültigen Kassenpreise.
c) Aufgrund möglicher Wartezeiten oder unvorhersehbarer kurzfristiger Schließungen bei bestimmten Institutionen (z.B. Goethe Haus, Paulskirche, Kaisersaal), kann die TCF nicht sicherstellen, dass der Gästeführer innerhalb der Stadtführungsdauer den Kunden bei der Besichtigung begleitet.
d) Insbesondere bei individuell erstellten Stadtführungen können Fahrtkosten für den Gästeführer anfallen. Diese Kosten sind in den Gästeführertarifen nicht enthalten und werden zusätzlich berechnet.
e) Der Treff- und/oder Endpunkt befindet sich nur in Ausnahmefällen und nach ausdrücklicher Zusage durch TCF außerhalb Frankfurts.
5. Zahlungsmodalitäten
a) Die konkreten Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Angebot und der Auftragsbestätigung / Rechnung.
b) Bei Vertragsabschluss ist bei inländischen Rechnungsadressen:
(1) Der Gesamtpreis spätestens drei (3) Wochen vor Durchführungsdatum der gebuchten Stadtführung zu zahlen.
(2) Vertragsabschlüsse innerhalb von drei (3) Wochen vor Durchführungsdatum verpflichten Sie zur sofortigen Zahlung des Gesamtpreises.
c) Bei einer Rechnungsadresse außerhalb Deutschlands erfolgt die Zahlung vorab per Kreditkarte.
d) Ist die Belastung der Kreditkarte des Kunden erfolglos (z.B. weil die vom Kunden angegebenen Kreditkartendaten nicht korrekt sind oder keine ausreichende Deckung besteht), ist die TCF – zusätzlich zu ihrem Leistungsverweigerungsrecht – auch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
e) Ergibt sich nach Durchführung der Leistungen eine Differenz zugunsten des Kunden (z.B. bei Erkrankung eines Gästeführers), wird dem Kunden diese Differenz zurückerstattet. Ergibt sich nach Durchführung der Leistungen, dass noch Zahlungen seitens des Kunden ausstehen, werden die noch unbezahlten Leistungen dem Kunden nachträglich in Rechnung gestellt und bei Kreditkartenzahlung die angegebene Kreditkarte entsprechend belastet.
6. Von der TCF vermittelte Gästeführer
a) Die Auswahl des zu vermittelnden Gästeführers trifft die TCF nach Maßgabe der für die Stadtführung erforderlichen Qualifikation. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Vermittlung eines bestimmten Gästeführers.
b) Auch im Falle der Benennung eines bestimmten Gästeführers bleibt es der TCF vorbehalten, diesen im Falle eines zwingenden Verhinderungsgrundes (insbesondere wegen Krankheit) durch einen anderen, geeigneten und qualifizierten Gästeführer zu ersetzen.
c) Der Kontakt mit dem Gästeführer erfolgt erst vor Ort. Die privaten Daten des disponierten Gästeführers unterliegen dem Datenschutz und werden seitens der TCF nicht an Dritte weitergegeben.
d) Von der TCF vermittelte Gästeführer übernehmen im Rahmen der Stadtführungen keine Aufsichtspflicht. Gruppen von Minderjährigen (z.B. Schülergruppen) müssen von einer ausreichenden Anzahl an Aufsichtspersonen begleitet werden. Ist die Anzahl der Aufsichtspersonen nach pflichtgemäßer Einschätzung durch den Gästeführer zu gering, haben die Gästeführer die Möglichkeit, die Stadtführung nicht zu beginnen bzw. eine laufende Stadtführung abzubrechen. Die Gruppe gilt dann als nicht erschienen.
e) Die von der TCF vermittelten Gästeführer übernehmen für Gruppen bezüglich Eintritts-, Bewirtungs- oder sonstiger Kosten keine Barvorlagen. Die vermittelten Gästeführer kassieren auch keine Eintrittsgelder bar vor Ort.
7. Leistungen
Alle Angaben sowie die Darstellungen zu den Stadtführungen in Broschüren, im Internet etc. stellen lediglich beispielhaft allgemein mögliche Leistungen dar. Es wird hierdurch kein bestimmter Inhalt für die Stadtführungen garantiert. Die TCF schuldet nur den in der Auftragsbestätigung/ Rechnung ausdrücklich genannten Leistungsumfang.
8. Leistungs- und Preisänderungen
a) Änderungen oder Abweichungen vom vereinbarten Inhalt der Buchung sind zulässig, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen der TCF für den Kunden zumutbar sind. Zumutbar sind Änderungen oder Abweichungen insbesondere, wenn sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Tour nicht maßgeblich beeinträchtigen oder wenn es sich um äußere, nicht von der TCF zu vertretende Umstände z.B. Straßensperrungen; Schließung von Museen, kurzfristige Erkrankung des Gästeführers etc. handelt. Die TCF ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird die TCF dem Kunden eine kostenlose Umbuchung anbieten. Sind die Änderungen oder Abweichungen für den Kunden unter Berücksichtigung der Interessen der TCF nicht zumutbar, steht dem Kunden das Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu.
b) Bei verspätetem Erscheinen der Gruppe besteht kein Anspruch auf eine Verlängerung der Stadtführung oder eine Minderung des Preises. Eine Verlängerung der Stadtführungen steht im Ermessen des Gästeführers. Im Falle einer Verlängerung setzt sich die zu bezahlende Einsatzzeit aus der Wartezeit des Gästeführers und der tatsächlichen Dauer der Führung zusammen. Die Wartezeit der Gästeführer beträgt maximal 45 Minuten. Bei einer Verspätung von mehr als 45 Minuten gilt die Gruppe grundsätzlich als nicht erschienen (mit der Kostenfolge von Ziffer 9.a)).
c) Die Einsatzzeit eines Gästeführers beginnt und endet in Frankfurt. Bei Einsatzbeginn oder -ende außerhalb Frankfurts verlängert sich die Einsatzzeit des Gästeführers entsprechend und anfallende Fahrtkosten sowie die zusätzliche Einsatzzeit werden berechnet.
9. Stornierung und Umbuchung durch den Kunden; Nichterscheinen
a) Der Kunde kann die Buchung schriftlich oder per E-Mail bis vierzehn (14) Tage vor dem Buchungstermin kostenlos stornieren. Danach wird dem Kunden eine Stornogebühr von 100% der Kosten berechnet – in diesem Fall hat der Kunde den vereinbarten Preis ohne Abzug zu zahlen. Maßgeblich für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang der schriftlichen oder per E-Mail an die in der Auftragsbestätigung/Rechnung genannten E-Mail gesandte Stornierungserklärung bei der TCF.
b) Der vereinbarte Preis ist auch dann ohne Abzug zu zahlen, wenn ein Kunde bzw. eine Gruppe zu einer gebuchten Führung nicht erscheint.
c) Dem Kunden ist in jedem Fall der Nachweis gestattet, dass der TFC durch die Stornierung oder das Nichterscheinen kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der TCF bleibt es vorbehalten, abweichend von der oben genannten Pauschale eine konkret zu berechnende, höhere Entschädigung zu fordern.
d) Bei umfangreichen Buchungen, zu Messezeiten und an Feiertagen behält sich die TCF restriktivere Stornobedingungen vor. Die geänderte Stornofrist und die damit zusammen-hängenden Stornobedingungen finden sich im Angebot und der Auftragsbestätigung / Rechnung.
e) Im Falle von umfangreichen Umbuchungen, Änderungen und Stornierungen von bereits verbindlich gebuchten Serviceleistungen (Gästeführer) können je nach Arbeitsaufwand Bearbeitungsgebühren bis € 30,00 berechnet werden. Ansonsten unterliegen diese den oben genannten Stornobedingungen.
10. Beschränkung der Haftung
Wir haften bei Schäden, die nicht Körperschäden sind, nur für Vorsatz und für grobe Fahrlässigkeit und für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Bei fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung von TCF auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden und in jedem Fall auf den dreifachen Wert der angebotenen Leistung begrenzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für die Erfüllungsgehilfen der TCF.
11. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen der TCF und dem Kunden Frankfurt am Main.
Stand: 10/2022
1. Gutscheine
Der Kunde hat die Möglichkeit, für Leistungen der Tourismus+Congress GmbH Frankfurt am Main "TCF" Gutscheine zu erwerben.
2. Erwerb der Gutscheine
Der Kunde hat die Möglichkeit, Gutscheine bei der TCF zu bestellen. Konkrete Bestellungen erfolgen online oder telefonisch. Der Kunde zahlt während des Buchungsprozesses per Kreditkarte oder PayPal. Die TCF versendet die Buchungsbestätigung/Rechnung mit einem Download-Link für den Gutschein per E-Mail an den Kunden.
3. Einlösen der Gutscheine
a) Der Gutscheinbegünstigte hat schon bei der Buchung den Gutscheincode anzugeben. Der Buchungsvertrag wird nach den Allgemeinen Buchungsbedingungen der gebuchten Leistung abgeschlossen.
b) Die Einlösung des Gutscheins ist nicht an die in dem Gutschein bezeichnete Person gebunden.
4. Keine Barauszahlung
Der Wert des Gutscheins kann nicht ausgezahlt werden.
5.Gültigkeit
Der Gutschein kann innerhalb einer Frist von drei Jahren zum Jahresende eingelöst werden. Die Frist beginnt mit Schluss des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt worden ist.
6. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen der TCF und dem Kunden Frankfurt am Main.
1. Abschluss des Reisevertrages
a) Der Reisevertrag soll schriftlich abgeschlossen werden. Sämtliche Abreden, Nebenabreden und Sonderwünsche sollen schriftlich erfasst werden. Vor Vertragsschluss übermitteln wir Ihnen unsere vollständigen Allgemeinen Reisebedingungen. Bei Vertragsschluss oder unverzüglich danach händigen wir Ihnen die vollständige Reisebestätigung aus. Dazu sind wir nicht verpflichtet, wenn es sich um eine kurzfristige Buchung weniger als sieben Werktage vor Reisebeginn handelt. Wir haben in diesem Fall jedoch auf die Obliegenheiten zur Mängelanzeige und Fristsetzung vor einer Kündigung des Reisevertrages nach §§ 651 c ff BGB hinzuweisen.
b) An die Reiseanmeldung sind Sie zwei Wochen gebunden. Innerhalb dieser Frist wird die Reise durch uns bestätigt. Kurzfristige Buchungen zwei Wochen vor Reisebeginn und kürzer führen durch die sofortige Bestätigung zum Vertragsabschluss.
c) Weicht unsere Reisebestätigung von dem Reiseauftrag ab, so liegt in der Reisebestätigung ein neuer Vertragsantrag, an den wir 20 Tage gebunden sind und den Sie durch die Rücksendung der Reiseanmeldung innerhalb dieser Frist annehmen können.
2. Bezahlung
a) Bei Vertragsabschluss ist keine Anzahlung fällig, außer unsere Auftragsbestätigung enthält einen anderen Hinweis, wie z.B. bei bestimmten Veranstaltungen und entsprechenden Eintrittskarten (Karten für Musikveranstaltung etc.). Bitte beachten Sie unsere Bestätigung.
b) Der Reisepreis ist spätestens drei Wochen vor Reisebeginn Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen zu zahlen.
c) Vertragsabschlüsse innerhalb von drei Wochen vor Reisebeginn verpflichten Sie zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen.
d) Wir akzeptieren zur Zahlung folgende Kreditkarten: Mastercard und Visacard. Der Reisepreis wird drei Wochen vor Reiseantritt von Ihrem Kreditkartenkonto abgebucht.
e) Die Tourismus+Congress GmbH Frankfurt am Main hat gemäß § 651 K (1)-(3) BGB das Insolvenzrisiko bei der Reisegarant GmbH abgesichert.
3. Leistungen
a) Unsere vertraglichen Leistungen richten sich nach der verbindlichen Leistungsbeschreibung (Prospekt/Katalog) sowie den Reiseunterlagen, insbesondere der Reiseanmeldung und der Reisebestätigung.
b) Wir behalten uns vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die Sie vor Buchung selbstverständlich informiert werden.
c) Nebenabreden, besondere Vereinbarungen, vereinbarte Sonderwünsche sind in die Reiseanmeldung und insbesondere in die Reisebestätigung aufzunehmen. Auf Ziff. 1. a) dieser Bedingungen wird Bezug genommen.
d) Alle angegebenen Preise beinhalten die aufgeführten Leistungen sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer.
4. Leistungs- und Preisänderungen
a) Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluß notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir sind verpflichtet, Sie über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls werden wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
b) Wir können vier Monate nach Vertragsabschluss Preiserhöhungen bis zu 5% des Gesamtreisepreises verlangen, wenn sich nach Vertragsabschluss nachweisbar und unvorhergesehen die Preise der Leistungsträger erhöht haben. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung haben wir Sie unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder eine Umbuchung auf eine mindestens gleichwertige Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, Ihnen eine solche Reise ohne Mehrpreis aus unserem Angebot anzubieten. Sie haben diese Rechte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung uns gegenüber geltend zu machen.
5. Rücktritt und Umbuchung durch den Kunden
a) Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Treten Sie die Reise nicht an, können wir Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für unsere Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Wir können diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren.
b) Es gelten folgende Stornogebühren:
Bis 30 Tage vor Reiseantritt ist eine kostenlose Stornierung möglich. Danach können folgende Stornogebühren je angemeldetem Teilnehmer berechnet werden:
- 29 - 15 Tage vor Reiseantritt 15% des Reisepreises,
- 14 - 07 Tage vor Reiseantritt 30% des Reisepreises,
- 06 - 01 Tag/e vor Reiseantritt 50% des Reisepreises,
- Danach 80% des Reisepreises.
Es bleibt Ihnen unbenommen, uns nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, als die von uns geforderte Pauschale.
Durch uns bereits gekaufte Eintrittskarten für Theater, Oper und/oder andere Zusatzleistungen können nicht zurückgenommen werden und müssen Ihnen in jedem Fall voll in Rechnung gestellt werden.
Achten Sie bitte unbedingt auf separate Hinweise bei den einzelnen Bestätigungen, die die obige Regelung ersetzen. Bei Reiseabbruch infolge eines Umstandes, der in der Sphäre des Reisenden liegt, bemühen wir uns bei den Leistungsträgern um die Erstattung ersparter Aufwendungen. Dies gilt nicht, wenn völlig unerhebliche Leistungen betroffen sind.
c) Im Reisepreis ist kein Reiseschutz enthalten. Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir den Abschluss einer solchen Versicherung.
6. Ersatzreisende
a) Der Reisende kann sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den besonderen Reiseerfordernissen genügt und seiner Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
b) Der Reisende und der Dritte haften dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis.
c) Der Reisende und der Dritte haften dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für die durch die Teilnahme des Dritten entstehenden Mehrkosten, regelmäßig pauschaliert und ohne weiteren Nachweis auf EUR 15,00.
7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter und Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a) Ohne Einhaltung einer Frist, wenn Sie die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung unsererseits stören oder wenn Sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis. Wir rechnen den Wert der ersparten Aufwendungen sowie die Vorteile, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangen, ab, einschl. der uns von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
b) Wird die Reise infolge bei Vertragsschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir verpflichten uns im Falle höherer Gewalt, alle Maßnahmen, mit Ausnahme des Rücktransportes, zu treffen, die in Folge der Aufhebung des Vertrages notwendig werden.
8. Haftung des Reiseveranstalters
a) Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
1. Die gewissenhafte Reisevorbereitung
2. Die sorgfältige Auswahl und die Überwachung der Leistungsträger
3. Die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen Reiseleistungen, sofern wir nicht gemäß Ziff. 3 vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt haben.
4. Die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen
b) Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.
9. Beschränkung der Haftung
a) Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
2. soweit wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Wir empfehlen Ihnen in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse den Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung.
b) Ein Schadensersatzanspruch gegen uns ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzliche Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
10. Gewährleistung
a) Abhilfe: Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
b) Minderung des Reisepreises: Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen, den Mangel anzuzeigen.
c) Kündigung des Vertrages: Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in Ihrem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung - kündigen. Dasselbe gilt, wenn Ihnen die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, uns erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt wird. Sie schulden uns den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie von Interesse waren.
d) Schadensersatz: Sie können unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben.
11. Mitwirkungspflicht
Sie sind verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich zur Kenntnis zu geben. Unterlassen Sie es schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
12. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung von Leistungen müssen innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise schriftlich bei uns geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche geltend gemacht werden, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind.
Ihre vertraglichen Ansprüche verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Haben Sie solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem wir die Ansprüche schriftlich zurückweisen. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.
13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
a) Wir stehen dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten.
Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
b) Sie sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation unsererseits bedingt sind.
14. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für Vollkaufleute, die nicht zu den in § 4 HGB bezeichneten Gewerbetreibenden gehören, ist Frankfurt am Main.
15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
Herausgeber und Veranstalter:
Tourismus+Congress GmbH Frankfurt am Main
Kaiserstraße 56
60329 Frankfurt am Main
Tel.: +49 (0) 69/24 74 55 - 400
info@infofrankfurt.de
Hinweis zur Tourismusabgabe in Frankfurt am Main
Für Übernachtungen erhebt die Stadt Frankfurt ab 01.01.2018 eine Tourismusabgabe. Die Abgabe für Privatreisende wird 2,00 € pro Person und Nacht betragen. Diese Abgabe ist nicht in den Preisen für Hotelübernachtung, Privatzimmer oder Pauschalarrangements enthalten und wird bei Check-In zusätzlich erhoben.
Allgemeine Verkaufsbedingungen für Tickets und touristische Leistungen ("Ticket-AGB") der Tourismus + Congress GmbH Frankfurt am Main
1. Allgemeines
Die Tourismus+Congress GmbH Frankfurt am Main ("TCF") vertreibt über den Onlineshop auf www.visitfrankfurt.travel (nachfolgend "Onlineshop") Tickets für touristische Leistungen. Tickets können auch telefonisch und per E-Mail bestellt werden. TCF ist nur dann selbst Veranstalter der touristischen Leistung, wenn TCF ausdrücklich als Veranstalter dieser Leistung ausgewiesen ist. Andernfalls ist der jeweils ausgewiesene Dritte Veranstalter der angebotenen Leistungen.
Durch den Erwerb des Tickets kommen vertragliche Beziehungen im Hinblick auf die Teilnahme des Kunden an der touristischen Leistung ausschließlich zwischen dem Kunden (Ticketinhaber) und dem jeweiligen Veranstalter zustande. Für diese rechtlichen Beziehungen gelten eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters.
- Für die Frankfurt Card gelten die Frankfurt Card Nutzungsbedingungen der TCF sowie die Beförderungsbedingungen des RMV. Die Beförderungsbedingungen des RMV finden Sie unter https://www.rmv.de/c/de/fahrkarten/infos-regeln/befoerderungsbedingungen-tarifbestimmungen.
- Für die RheinMainCard gelten die RheinMainCard Card Nutzungsbedingungen der TCF sowie die Beförderungsbedingungen des RMV. Die Beförderungsbedingungen des RMV finden Sie unter https://www.rmv.de/c/de/fahrkarten/infos-regeln/befoerderungsbedingungen-tarifbestimmungen.
- Für die Stadtrundgänge gelten die Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen für öffentliche Touren der TCF.
Soweit TCF auf dem jeweiligen Ticket nicht ausdrücklich als Veranstalter der touristischen Leistung ausgewiesen ist, vertreibt TCF die Tickets im Auftrag des jeweiligen Veranstalters als Vermittlerin.
Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen TCF und den Kunden des Onlineshops, insbesondere betreffend die Lieferung von Tickets, gelten ausnahmslos die nachfolgenden allgemeinen Verkaufsbedingungen ("AVB"). Abweichende Bedingungen des Kunden erkennt TCF nicht an, es sei denn, TCF stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragspartner für den Vertrieb der Tickets
Vertragspartner des Kunden ist die
Tourismus+Congress GmbH Frankfurt am Main
Kaiserstraße 56
60329 Frankfurt am Main
Deutschland
E-Mail: info@infofrankfurt.de
Telefon: +49 (0) 69/24 74 55 - 400
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der Registernummer HRB 40 156.
Geschäftsführer (vertretungsberechtigte Person):
Thomas Feda
Kaiserstraße 56
60329 Frankfurt am Main
Deutschland
3. Vertragsabschluss
a) Mit der Darstellung der touristischen Leistungen im Onlineshop macht TCF den Kunden noch kein rechtsverbindliches Angebot, sondern gibt den Kunden unverbindlich die Möglichkeit, entsprechende Tickets bei TCF zu bestellen.
b) Durch Klicken auf den Button "zahlungspflichtig bestellen" bzw. die entsprechend § 312j Abs. 3 BGB beschriftete Schaltfläche, gibt der Kunde gegenüber TCF ein rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages über die im Warenkorb befindlichen Tickets ab. Ein solches verbindliches Angebot kann nur abgegeben werden, wenn der Kunde zuvor diese AVB akzeptiert hat. Vor dem Absenden der Bestellung kann der Kunde die Daten seiner Bestellung jederzeit einsehen und ändern. Auch die Bestellung des Kunden per Telefon und per E-Mail stellt ein rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages über die jeweiligen Tickets dar.
c) TCF wird die Annahme des Angebots des Kunden entweder durch Versand einer Bestellbestätigung oder durch Versand des elektronischen Tickets erklären. Ein Kaufvertrag kommt mit der Annahme des Angebots zustande.
d) Innerhalb einer angemessenen Frist nach Vertragsschluss, spätestens jedoch mit Versand der Tickets, stellt TCF dem Kunden in wiedergabefähiger gespeicherter Form (E-Mail), eine Bestätigung des Vertrags zur Verfügung, in der der Vertragsinhalt wiedergegeben ist.
4. Preise
Alle im Onlineshop und sonst von TCF angegebenen Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
5. Zahlung
Die Zahlung ist je nach Bestellmodalität per Kreditkarte oder mittels PayPal möglich.
a) Zahlung per Kreditkarte
Die TCF wird das Kreditkartenkonto des Kunden erst mit dem Versand der Tickets belasten. Die TCF hat sich dem Zahlungssystem über 3D-Secure-Authentifizierung angeschlossen. Dadurch wird bei Kreditkartenzahlungen ein zusätzlich von der jeweiligen Bank eingerichtetes Prüfverfahren durchgeführt. Bei Fragen zum 3D-Secure-Verfahren und dem Ablauf der Authentifizierung wenden Sie sich bitte direkt an die Bank, die Ihre Kreditkarte ausgegeben hat.
b) Zahlung per PayPal
TCF akzeptiert die Bezahlung mittels PayPal. Zahlungen mit PayPal werden abgewickelt von PayPal (Europe) S.a.r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg, Handelsregisternummer: R.C.S. Luxembourg B 118 349.
Bei Zahlung per PayPal werden die Tickets nach Bestätigung des erfolgreichen Abschlusses der Zahlung des Kunden durch PayPal unverzüglich an den Kunden versandt. Der Zahlungseinzug erfolgt mit dem Versand der Tickets.
6. Versand
Elektronische Tickets werden mit der Bestellbestätigung an die vom Kunden angegebene E-Mailadresse versendet.
7. Aufrechenbarkeit
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn dessen Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von der TCF nicht bestritten oder anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht hat der Kunde darüber hinaus nur, wenn und soweit dessen Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
8. Gewährleistung (Informationen zur Mängelhaftung)
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen unter Berücksichtigung der Haftungsbeschränkungen gemäß Ziffer 9.
9. Haftungsbeschränkung
TCF haftet unbeschränkt wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen. Ebenso haftet TCF unbeschränkt bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden haftet TCF nur im Falle der Verletzung solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Kunde in besonderem Maße vertrauen darf ("wesentliche Vertragspflichten"), jedoch begrenzt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren, vertragstypischen Schaden.
10. Umbuchung/Stornierung
a) Frankfurt Card, RheinMainCard, Stadtrundfahrten: Eine Umbuchung/Stornierung der Tickets ist ausgeschlossen.
b) Öffentliche Stadtrundgänge der TCF: Kostenfreie Umbuchung/Stornierung bis zu 24 Stunden vor Tourbeginn
Umbuchungen und Stornierungen, die uns außerhalb der Servicezeiten (diese sind Montag bis Freitag von 9.00 bis 17.00 Uhr außer an Feiertagen) erreichen, werden spätestens am nächsten Werktag durchgeführt. Maßgeblich für die Durchführung einer kostenfreien Stornierung/Umbuchung ist der fristgerechte Eingang der Nachricht 24 Stunden vor Tourbeginn.
11. Fehlendes Widerrufsrecht / Vertragstypen ohne Widerrufsmöglichkeit
Private Endkunden (Verbraucher im Sinne des § 13 BGB) haben bezüglich der im Onlineshop abgeschlossen Verträge grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht. Bei folgenden Verträgen besteht dieses Widerrufsrecht allerdings nicht:
- Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB), wenn es sich dabei nicht um Reiseleistungen nach § 651a BGB handelt.
Das heißt, soweit TCF Beförderungsleistungen oder Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitbetätigung anbietet oder vermittelt, insbesondere Tickets für touristische Veranstaltungen, hat der Kunde kein Widerrufsrecht. Jede Erklärung des Kunden über die Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch TCF bindend und verpflichtet den Kunden zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Tickets ohne Widerrufsmöglichkeit.
Bei Verträgen mit Verbrauchern, die von der genannten Regelung des § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB nicht betroffen sind, gilt folgendes:
WIDERRUFSBELEHRUNG
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter die Reisebestätigung erhalten hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Tourismus+Congress GmbH Frankfurt am Main, Kaiserstraße 56, 60329 Frankfurt am Main, Deutschland, E-Mail: info@infofrankfurt.de, Telefax: +49 (0) 69/24 –4 55 - 449) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, dass Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Der Verbraucher hat Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen zu leisten. Das gilt nur insoweit, als der Verbraucher von dem Unternehmer ausdrücklich verlangt hat, dass mit der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen werden soll.
Ende der Widerrufsbelehrung
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
An: Tourismus+Congress GmbH Frankfurt am Main, Kaiserstraße 56, 60329 Frankfurt am Main, Deutschland
E-Mail: info@infofrankfurt.de
Telefax: +49 (0) 69/24 –4 55 - 449
Hiermit widerrufe(n) ich/wir * den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung_____
Bestellt am (*)/erhalten am (*): ____________________________________________
Name des/der Verbraucher(s): _____________________________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s): ___________________________________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) _____
Datum________________________________________________________________
(*) Unzutreffendes streichen.
12. Datenschutz
Sämtliche vom Kunden erhobenen persönlichen Daten werden vertraulich behandelt. Die personenbezogenen Daten werden unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes erhoben, verarbeitet und genutzt. Personenbezogene Daten werden nur erhoben, wenn der Kunde diese TCF im Rahmen der Bestellung freiwillig mitteilt. TCF verwendet die vom Kunden mitgeteilten Daten ohne dessen gesonderte Einwilligung ausschließlich zur Erfüllung und Abwicklung der Bestellung. Mit vollständiger Abwicklung des Kaufvertrages und vollständiger Kaufpreiszahlung werden die Daten für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlich vorgeschriebenen Fristen gelöscht, sofern der Kunde nicht ausdrücklich in die weitere Nutzung eingewilligt hat.
Ausführliche Hinweise zum Datenschutz finden sich unter www.visitfrankfurt.travel/datenschutz
13. Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
Die Tourismus+Congress GmbH Frankfurt Main (TCF) ist lediglich technischer Vermittler, also nicht Partner des Beherbergungsvertrages. Vertragspartner ist der jeweilige Leistungsträger (z.B. Hotel, Pension etc.) Damit gelten die Geschäftsbedingungen des Beherbergungsbetriebes.
Die TCF erbringt ihre Vermittlungsleistungen im Namen und für Rechnung der beteiligten Leistungsträger und ist damit nicht Veranstalter im Sinne des § 651a, Absatz 1 BGB.
Rechte und Pflichten aus dem Beherbergungsvertrag
Der Beherbergungsvertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Der Beherbergungsunternehmer (Hotelier) ist verpflichtet, bei der Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
Der Gast ist verpflichtet, bei nicht termingerechter Stornierung oder Nichtanreise bzw. Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Beherbergungsunternehmer ersparten Aufwendungen.
Der Beherbergungsunternehmer ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
Haftung
Die TCF haftet für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Ausgeschlossen ist die Haftung für Bearbeitungsfehler, technische Mängel oder Ausfälle, die hinter der Schnittstelle des Reisebüros bzw. des Reiseveranstalters/Leistungsträgers entstehen.
Die TCF haftet nicht bei Störungen infolge höherer Gewalt oder Streiks oder bei Übermittlungsstörungen im Bereich der Telekommunikation.
Die TCF haftet nicht für Schlechterfüllung, Nichterfüllung oder sonstige Vertragsverletzungen des Beherbergungsunternehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen, soweit gesetzlich zulässig.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.
In jedem Fall zu beachten
Vor Antritt der Reise sind die Buchungsunterlagen auf ihre Übereinstimmung mit der der TCF zur Vermittlung gegebenen Anfrage zu überprüfen. Eine offensichtliche Abweichung muss der TCF unverzüglich gemeldet werden.
Ansprüche gegenüber der TCF verjähren in einem Jahr ab vertraglichem Reisebeginn.
Ansprüche gegenüber dem Leistungsträger sind diesem gegenüber geltend zu machen.
Sollte eine Bestimmung dieser Vermittlungsbedingungen unwirksam sein, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Alle Angaben entsprechen dem Stand der Drucklegung. Für ihre Richtigkeit und Vollständigkeit kann, soweit zulässig keine Haftung übernommen werden.
Hinweis zur Tourismusabgabe in Frankfurt am Main
Für Übernachtungen erhebt die Stadt Frankfurt ab 01.01.2018 eine Tourismusabgabe. Die Abgabe für Privatreisende wird 2,00 € pro Person und Nacht betragen. Diese Abgabe ist nicht in den Preisen für Hotelübernachtung, Privatzimmer oder Pauschalarrangements enthalten und wird bei Check-In zusätzlich erhoben.
Die Tourismus + Congress GmbH Frankfurt am Main ("TCF") veranstaltet Öffentliche Touren, die als regelmäßige Veranstaltungen mit fixem Programm stattfinden.
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die Durchführung von durch TCF veranstaltete Öffentliche Touren. Für den Erwerb von Tickets für Öffentliche Touren gelten ergänzend die Ticket-AGB von TCF.
1. Geltungsbereich der Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen für Öffentliche Touren (Stadtführungen)
Diese Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehungen der TCF mit ihren Kunden. Diese Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen der TCF gelten auch dann, wenn die TCF mit Kenntnis von den Geschäftsbedingungen des Kunden eine Buchung des Kunden bestätigt. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden erkennt die TCF nur dadurch an, dass sie ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
2. Gegenstand der der Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen für Öffentliche Touren (Stadtführungen)
a) Die TCF veranstaltet Öffentliche Touren, die als regelmäßige Veranstaltungen mit fixem Programm stattfinden. Tickets für diese Touren können – je nach Art der Öffentlichen Tour – im Onlineshop der TCF, per E-Mail, Telefon und/oder in Verkaufsstellen der TCF erworben werden. Hierfür gelten die Ticket-AGB von TCF. Die Ticket-AGB von TCF können hier abgerufen werden.
b) Für die Veranstaltung und Durchführung der Öffentlichen Touren gelten die nachfolgenden Bestimmungen.
3. Leistungen
a) Die Angaben sowie die Darstellungen zu den Öffentlichen Touren in Broschüren, im Internet, etc. wurden von der TCF mit größter Sorgfalt erstellt. Da die inhaltliche Ausgestaltung der einzelnen Öffentlichen Touren im Detail dem jeweiligen Gästeführer obliegt, sind jedoch geringfügige Abweichungen zwischen den von TCF gemachten Angaben und der konkreten Öffentlichen Tour möglich.
b) Die Teilnehmerzahl für Öffentliche Touren ist begrenzt. TCF ist bemüht, nicht mehr Tickets für eine Öffentliche Tour zu verkaufen als für die jeweilige Tour Plätze zur Verfügung stehen. Sollte es im Einzelfall dennoch zu Überbuchungen kommen, kann der betroffene Kunde – wenn er nicht ausnahmsweise trotzdem an der Tour teilnehmen kann – sein Ticket gegen volle Kostenerstattung zurückgeben. Alternativ kann der Kunde das Ticket gegen das Ticket für eine andere gleichwertige Öffentliche Tour eintauschen.
4. Beschränkung der Haftung
TCF haftet unbeschränkt nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen der ausdrücklichen Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos sowie wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen. Ebenso haftet TCF unbeschränkt bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden haftet TCF nur im Falle der Verletzung solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Kunde in besonderem Maße vertrauen darf ("wesentliche Vertragspflichten"), jedoch begrenzt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren, vertragstypischen Schaden.
5. Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
Lizenzbedingungen für Lizenznehmer
des Bildarchivs der Tourismus+Congress GmbH Frankfurt am Main
Anbieterkennzeichnung
Tourismus+Congress GmbH Frankfurt am Main
Kaiserstraße 56
60329 Frankfurt am Main
Präambel
Die Tourismus+Congress GmbH Frankfurt am Main (im Folgenden als TCF bezeichnet) ist die Vermarktungsgesellschaft der Stadt Frankfurt am Main in den Segmenten Tourismus und Kongresse. Sie arbeitet an der positiven Imagebildung weltweit. TCF erwirbt Rechte von Fotografen an Bild- und Filmmaterial, um es zur Erfüllung ihrer Funktion für die Stadt Frankfurt zur Förderung des Messe- und Tourismusstandortes Frankfurt am Main bereitzuhalten und kostenlos an private oder gewerbliche Endnutzer zu diesem Zwecke weiterzugeben. Bei dem Fotografen und Urheber der Bilder kann es sich um einen professionellen Fotografen, einen Amateur oder Teilnehmer eines Wettbewerbes in dem Bereich Fotografie handeln. Die nachfolgenden Lizenzbedingungen gelten zwischen der TCF und dem Endnutzer von Lizenzmaterial.
1. Vertragsschluss und Vertragsgegenstand
Die Erlaubnis zur Nutzung von Material aus dem Film- und Bildarchiv der TCF setzt eine vorherige Online-Registrierung des Endnutzers mit bestimmten Pflichtangaben voraus. In diesem Zusammenhang erkennt der Endnutzer die nachfolgenden Lizenzbedingungen mit dem Download des jeweiligen Bildes an. Dies kann durch das Anklicken eines gesonderten Kästchens erfolgen.
Das jeweilige Material kann im Einzelfall auch aufgrund eines schriftlich oder in Textform (E-Mail) geschlossenen Vertrages übersandt werden. In diesem Fall erhält der Endnutzer diese Lizenzbedingungen mit übersandt, diese werden Teil der Nutzungsvereinbarung.
Als Lizenzmaterial gelten Bilder, Film- oder Videomaterial, Audioprodukte, visuelle Darstellungen, die mit optischen, elektronischen, digitalen oder anderen Mitteln gemacht werden, einschließlich
Negative, Dias, Filmabdrücke, Ausdrucke, originale digitale Dateien oder jedes andere Produkt, das durch Urheberrecht geschützt ist und das einer Lizenz von TCF an den Lizenznehmer laut
Bedingungen dieses Vertrags unterliegt.
Durch diese Lizenzvereinbarung geregelt werden soll jede Art der Nutzung und Vervielfältigung, das bedeutet jede Form von Kopie oder Veröffentlichung des gesamten Lizenzmaterials oder von Teilen davon, über welches Medium und mit welchen Mitteln auch immer, das Verformen, Verändern, Zuschneiden oder Bearbeiten des Lizenzmaterials oder von Teilen desselben sowie die Erstellung abgeleiteter Werke aus dem Lizenzmaterial oder die Erstellung von Werken, die das Lizenzmaterial enthalten.
2. Gewährte Rechte und Einschränkungen
Die Einräumung von Nutzungsrechten am Bildmaterial erfolgt kostenfrei, jedoch unter bestimmten und unbedingt einzuhaltenden Bedingungen. Eine Nutzung, die nicht den folgenden Bestimmungen entspricht, erfolgt unrechtmäßig und kann vom Rechteinhaber verfolgt werden, namentlich im Wege von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen sowie ggf. mit der Folge der Erstattungspflicht von Abmahnkosten. Es gelten ergänzend die auf der Website von TCF abrufbaren Bedingungen des Rechtseinkaufs als Grenze der an den Endnutzer übertragbaren Rechte, soweit diese nicht den vorausstehenden Regelungen widersprechen.
a) Zweck
Die Verwendung wird nur gestattet zu Zwecken der Werbung und Public-Relations-Arbeit für den Messe- und Tourismusstandort Frankfurt am Main, soweit die den nachfolgenden Vorgaben entspricht. Eine honorarfreie Verwendung der Bilder ist nur zulässig für:
- Die Gestaltung touristischer Angebote in oder in Bezug auf die Stadt Frankfurt am Main und der Region Frankfurt Rhein-Main sowie sonstiger werblicher Veröffentlichungen durch in- und ausländische Reiseveranstalter, Reisebüros, Fluggesellschaften, Bahn und Busunternehmen, Schifffahrtsgesellschaften, Hotels, Messe, Kongress- und Tagungsorganisationen, Incoming-Büros und ähnliche Unternehmen.
- Die Gestaltung publizistischer Beiträge über Frankfurt am Main und die Rhein-Main-Region in Zeitungen, Zeitschriften, Illustrierten und Broschüren (Grundsatz: touristisch informativer und im weitesten Sinne werblicher Charakter des bildbegleitenden Textes).
- Die werbliche Unterstützung von Tagungen, Kongressen, Messen und Ausstellungen in Frankfurt am Main einschließlich der Werbung zum Besuch von kulturellen Einrichtungen und deren Veranstaltungen in Frankfurt am Main und in der Rhein-Main-Region (z. B. Kunstausstellungen, Theater, Konzert und Sportveranstaltungen) sowie der traditionellen Saisonaktivitäten (z. B. Wäldchestag, Mainuferfest, Museumsuferfest oder andere Stadt- oder Stadtteilfeste, Weihnachtsmarkt u.s.w.).
Die kostenfreie Nutzung der Bilder ist an die Vornahme des Urheberrechtshinweises entsprechend den nachfolgenden Vorgaben unter Nr. 3 dieses Lizenzvertrages gebunden.
b) Arten der erlaubten Nutzung
Für die oben genannten erlaubten Nutzungszwecke gewährt TCF dem Lizenznehmer ein nicht exklusives, nicht in Unterlizenz zu vergebendes und nicht übertragbares weltweites Recht zur Nutzung und Vervielfältigung des zum Download angebotenen Lizenzmaterials, jedoch nur im in diesem Vertrag ausdrücklich festgelegten Umfang. Dieses Recht kann von Auftragnehmern des Lizenznehmers zur Anfertigung des Endprodukts des Lizenznehmers (z.B. Agenturen des Lizenznehmers) ausgeübt werden, vorausgesetzt, dass sich der jeweilige Auftragnehmer zur Einhaltung der Bestimmungen dieses Vertrags verpflichtet.
Die Nutzung des Lizenzmaterials ist streng beschränkt auf die Erlaubnis zur Nutzung, das Medium, den Zeitabschnitt, die Druckauflage, die Positionierung, die Größe des Lizenzmaterials, das Gebiet und andere Bedingungen, die in den Rechten und Einschränkungen angegeben sind. Diese ergeben sich aus dem beim Download oder der Registrierung des Lizenznehmers gemachten Angaben, soweit sie den in diesem Vertrage gemachten Vorgaben entsprechen.
Der Lizenznehmer darf das Lizenzmaterial in allen Produktionsprozessen (Internetauftritt, Social Media, Plakate, Broschüren etc.) verwenden, welche für die in den Rechten und Einschränkungen angegebene, beabsichtigte Verwendung erforderlich sind, einschließlich der vorstehend definierten. Der Lizenznehmer ist berechtigt, das Eigentum am Endprodukt des Lizenznehmers als Teil eines beliebigen Verteilungsprozesses zu übertragen, so wie dies möglicherweise für die beabsichtigte Verwendung erforderlich und angemessen sein kann, die in den Rechten und Einschränkungen angegeben ist, jedoch ausschließlich als Teil des in den Rechten und Einschränkungen angegebenen Verteilungsprozesses. Diese Vereinbarung gewährt dem Lizenznehmer hingegen nicht das Recht, Nutzungs- oder Eigentumsrechte am Lizenzmaterial als eigenständige Rechte zu übertragen.
Redaktionell genutztes Lizenzmaterial darf unter der Maßgabe zugeschnitten oder sonst zur Verbesserung der technischen Qualität bearbeitet werden, dass die redaktionelle Integrität des Lizenzmaterials nicht beeinträchtigt wird; jede sonstige Bearbeitung ist unter allen Umständen untersagt.
c) Ausschluss
Soweit in den Rechten und Einschränkungen oder in einer separaten Lizenzvereinbarung nicht zusätzliche Rechte vereinbart werden, erstreckt sich die zulässige Nutzung des Lizenzmaterials nicht auf rein kommerzielle Zwecke, Marketing- oder Werbezwecke oder den Verkauf von Waren, die nicht geeignet sind, den Messe- und Tourismusstandort Frankfurt am Main zu fördern, wie etwa eine Maklertätigkeit zum Verkauf von Grundstücken oder Wohnungen.
Ausgeschlossen von der honorarfreien Nutzung sind:
- Jede nicht ausdrücklich zuvor genannte Art der Verwendung, insbesondere wenn das Lizenzmaterial primär die Basis für eine eigene wirtschaftliche Gewinnerzielung des Endnutzer ohne Förderung des Messe- und Tourismusstandort Frankfurt am Main bildet. Dies ist insbesondere der Fall bei Postkarten, Reiseführern, Kalendern, Bildbänden, Postern, Plakaten (ausgenommen touristische Werbeplakate) und ähnlichen Objekten sowie im Bereich Social Media und Online-Werbung.
- Die gestalterische Unterstützung von Waren oder Dienstleistungspräsentationen außerhalb der Touristikbranche, soweit diese das Bildmaterial ausschließlich zur Unterstützung ihrer Absatzinteressen nutzen wollen (z. B. als Hintergrundmotiv für eine Warenpräsentation).
- Eine Nutzung in pornografischer, diffamierender oder anderweitig rechtswidriger Weise, weder direkt noch implizit oder in Kombination mit anderen Materialien oder Inhalten. Außerdem ist der Lizenznehmer zur Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften und/oder brancheninternen Regelungen verpflichtet.
- Die Einbindung in ein Logo, ein Unternehmenskennzeichen, eine eingetragene Marke oder eine Dienstmarke ohne die vorherige schriftliche Einwilligung des Urhebers.
- Nutzungen durch Endnutzer, für die keine Lizenzierung erfolgt ist, insbesondere wenn der Endnutzer bei der Online-Registrierung nach Nr.1 dies Vertrages falsche Angaben über die Identität des Endnutzers oder den von ihm verfolgten Zweck der Nutzung gemacht hat.
Ohne die vorherige schriftliche Genehmigung des Urhebers und ggf. die Zahlung einer zusätzlichen Lizenzgebühr an den Urheber darf das Lizenzmaterial nicht verändert, umgestaltet oder zweckentfremdet werden.
Im Falle der o.g. rein kommerziellen Nutzung ohne Messe- oder Tourismusbezug ist die Verwendung des Lizenzmaterials nach diesem Lizenzvertrag nicht gestattet und somit kostenpflichtig. Die erforderlichen Nutzungsrechte können bei dem jeweiligen Urheber eingeholt werden, dessen Kontaktdaten über einen Link neben der Downloadmöglichkeit im Bilderarchiv von TCF abrufbar sind.
3. Urhebernennung, Urheberrechtsvermerk bzw. Quellenangabe
Der Urheber des Lizenzmaterials (Fotograf z.B.) wird im unmittelbaren Zusammenhang des Downloadangebots des Lizenzangebotes von TCF genannt, jedoch in der Regel nicht auf jedem einzelnen Bild oder sonstigen Bestandteil des Lizenzmaterials. Im Bilderarchiv von TCF wird auf die Website des Urhebers verlinkt, sofern der Urheber bei der Rechteinräumung eine entsprechende Angabe gemacht hat.
Bei Veröffentlichung der Bilder besteht nach dem Urheberrechtsgesetz die Verpflichtung, den Urheberrechtsvermerk bzw. die Quellenangabe
©#visitfrankfurt, Foto: (hier der Name des Fotografen im Bildnamen)
alternativ
©Tourismus+Congress GmbH Frankfurt am Main, Foto: (hier der Name des Fotografen im Bildnamen)
zu nennen. Dies muss in unmittelbarer Nähe der Abbildung erfolgen. Sofern die Quellenangabe bzw. der Urheberrechtsvermerk bereits auf dem Lizenzmaterial oder in der entsprechenden Dateiangebracht ist, darf dieser nicht verändert oder entfernt werden und muss bei der Verwendung des Lizenzmaterials sichtbar sein. Dies schließt das Verbot der Dekompilierung der Bilddatei zum Zwecke der Entfernung der Angabe mit ein. Sollte der Urheberrechtsvermerk bzw. die Quellenangabe nicht erfolgen, entfällt eine unter Umständen zuvor erteilte Erlaubnis zur Nutzung
des Lizenzmaterials.
Der Lizenznehmer darf weder ausdrücklich noch implizit falsche Angaben machen, dass er und nicht der Urheber der ursprüngliche Schöpfer seiner visuellen Arbeit ist, wenn deren wesentliche künstlerische Teile von dem Lizenzmaterial abgeleitet sind.
4. Rechtsrückruf beim Missbrauch etwa durch Social-Media-Plattformen
Wenn im Rahmen der Rechte und Einschränkungen Lizenzmaterial auf Social-Media-Plattformen oder sonstigen Websites Dritter reproduziert wird, werden derartige Rechte automatisch widerrufen, wenn das Lizenzmaterial durch die Plattform oder Website auf eine Weise genutzt wird, die den Bedingungen der vorliegenden Vereinbarung zuwiderläuft, und verpflichtet sich der Lizenznehmer, in einem solchen Fall auf Aufforderung durch TCF sämtliches Lizenzmaterial von den entsprechenden Plattformen oder Websites zu entfernen.
5. Releases
Für Lizenzmaterial wird im Allgemeinen kein Release beschafft. Wenn TCF ein Modell- und/oder Eigentums-Release für Lizenzmaterial eingeholt hat, ist dies jeweils an dem Lizenzmaterial oder dem Downloadangebot vermerkt. Eine diesbezügliche Gewährleistung und Freistellung erfolgt nur, wenn ein solcher Vermerk erfolgt ist, andernfalls wurde ein solches Model- oder Eigentums- Release nicht eingeholt. Dem Lizenznehmer ist bewusst, dass in einigen Gerichtsbarkeiten Rechtsschutz gegen die Nutzung von Bildern von Personen und Eigentum für kommerzielle Zwecke gewährt wird, wenn kein Release erteilt wurde. Für die Zahlung fälliger Beträge und die Einhaltung der Bestimmungen sonstiger geltender Tarifvereinbarungen, beispielsweise die Vereinbarung der Screen Actors Guild (SAG) in den USA, in Zusammenhang mit der Nutzung des Lizenzmaterials ist allein der Lizenznehmer verantwortlich.
Soweit dem Lizenznehmer nicht gesondert mitgeteilt wird, dass TCF ein Modell- oder Eigentums-Release erhalten hat, vergibt TCF keine Rechte für die Nutzung von Namen, Menschen, Marken,
Warenaufmachung, Logos, eingetragenen, nicht eingetragenen oder urheberrechtlich geschützten, im Lizenzmaterial enthaltenen Audiomaterialien, Design-Arbeiten, Kunstwerken oder Architektur
und gibt diesbezüglich keinerlei Zusicherungen ab. Allein der Lizenznehmer hat in eigener Verantwortung festzustellen, ob im Zusammenhang mit einer gewünschten Nutzung des
Lizenzmaterials ein Release erforderlich ist. Der Lizenznehmer ist allein dafür verantwortlich, alle etwa erforderlichen Releases zu beschaffen.
6. Gewährleistung und Haftung
TCF gewährleistet,
- dass das Lizenzmaterial für die Dauer von dreißig (30) Tagen nach Lieferung keinerlei Fehler in Hinsicht auf Material und Verarbeitung aufweist (bei Nichteinhaltung dieser Gewährleistung besteht die einzige und ausschließliche Abhilfe des Lizenznehmers im Austausch des Lizenzmaterials);
- dass TCF über alle nötigen Rechte und Befugnisse verfügt, um diesen Vertrag einzugehen;
- dass wenn der Lizenznehmer das Lizenzmaterial gemäß dieser Vereinbarung und in der Form nutzt, in der es von TCF bereitgestellt wurde (d. h. ohne Veränderung, Overlay oder erneute Fokussierung durch den Lizenznehmer), diese Benutzung keinerlei Urheberrechte, Markenrechte oder sonstige Rechte verletzt;
- außerdem wird dadurch nicht das Recht auf Privatsphäre oder das Öffentlichkeitsrecht verletzt;
- dass wenn von TCF gemäß Nr. 5 dieses Vertrages ein Release bereitgestellt wird, die vertragsgemäße Nutzung des Lizenzmaterials in seiner ursprünglichen Form durch den Lizenznehmer (d. h. ohne Veränderung, Overlay oder erneute Fokussierung durch den Lizenznehmer) keine Verletzung von Markenzeichen, anderen geistigen Schutzrechten, und/oder sofern ein Model-Release bereitgestellt wird, Datenschutzbestimmungen oder Werberechten zur Folge hat.
Eine darüber hinausgehende Gewährleistung im Hinblick auf das Lizenzmaterial oder seine Übermittlungssysteme wird ausgeschlossen, sofern keine gesonderten diesbezüglichen Garantien oder Ähnliches übernommen wurden. Dies gilt insbesondere für die konkludente Gewährleistung für die allgemeine Gebrauchstauglichkeit oder die Eignung für einen bestimmten Zweck.
TCF haftet darüber hinaus nicht für Schäden, Kosten oder Verluste, die durch Änderung des Lizenznehmers am Lizenzmaterial oder durch den Kontext entstehen, in dem das Lizenzmaterial durch den Lizenznehmer verwendet wird.
Bei Verstoß gegen die oben genannten Bedingungen kann TCF von dem Lizenznehmer verlangen, dass der er alle seine Produkte , die er mit dem Lizenzmaterial versehen hat, auf eigene Kosten einzieht und entweder korrigiert oder die unrechtmäßige Verbreitung und Benutzung des Lizenzmaterials gänzlich einstellt. Außerdem behält sich TCF auch für diesen Fall Schadenersatzforderungen vor.
Im Rahmen des Vertrags haftet TCF nur für Schäden, die beim Lizenznehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Dies gilt nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung des Vertragspartners oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen und auch nicht bei der Verletzung einer Pflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalspflicht).
7. Einhaltung des Pressecodex
Der Lizenznehmer ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressecodex) verpflichtet. Er trägt die Verantwortung für die Betextung. Für eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts oder des Urheberrechts durch eine abredewidrige, sittenwidrige und sinnentstellende Verwendung in Bild und Text übernimmt TCF keine Haftung. Gleiches gilt für eine herabwürdigende Darstellung von abgebildeten Personen auf den überlassenen Bildern. Bei Verletzung solcher Rechte ist allein der Nutzer etwaigen Dritten gegenüber schadensersatzpflichtig. Darüber hinaus ist der Lizenznehmer in solchen Fällen verpflichtet, TCF von etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen und die angemessenen Kosten einer etwaigen Rechtsverteidigung zu ersetzen. Die Verwendung des Bildmaterials für sittenwidrige, gewaltverherrlichende, pornografische oder anderweitig verfassungswidrige Einsätze wird ausdrücklich untersagt.
8. Datenschutz
Alle zur Durchführung des Vertrages erforderlichen Daten werden in computerlesbarer Form gespeichert. Diese können auch personenbezogene Daten beinhalten. Es handelt sich um die Daten, die zur Einräumung der Lizenz in dem Kontaktformular abgefragt oder auf sonstiger Weise etwa bei einer Emailanfrage bezüglich Lizenzmaterial vom Endnutzer mitgeteilt werden. Die Daten werden in Einklang mit den datenschutzrechtlichen Vorschriften vertraulich behandelt. Die für die Bearbeitung eines Auftrags notwendigen Daten wie Name und Adresse werden ggf. im Rahmen der Durchführung der Übersendung des Lizenzmaterials an das jeweilige Transportunternehmen sowie die Fertigungswerkstätten und die Verpackungs- und Versandunternehmen weitergegeben, soweit dies zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten erforderlich ist.
Im Übrigen wird auf die gesonderte Datenschutzerklärung der TCF verwiesen, die auf der Internetseite der TCF unter www.visitfrankfurt.travel/datenschutz abrufbar ist.
9. Sonstiges
Soweit vorstehend nicht besonders aufgeführt erfolgt jegliche Nutzung nach den Bestimmungen des deutschen Urheberrechtsgesetzes und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit keine unabdingbaren europäischen oder andere internationalen Rechtsvorschriften entgegenstehen. Bei Lieferungen aus dem Ausland gilt entsprechend ebenfalls deutsches Recht. In jedem Fall ist
Gerichtsstand und Erfüllungsort Frankfurt am Main, sofern der Lizenznehmer kein Verbraucher ist. Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbestimmungen nichtig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine Regelung gelten, welche die Parteien nach Sinn und Zweck der Vereinbarung gewollt haben würden, wenn ihnen die Unwirksamkeit bekannt gewesen wäre.
Stand: 06.02.2017
Kontakt:
Tourismus+Congress GmbH Frankfurt am Main
Kaiserstrasse 56
60329 Frankfurt am Main
Tel. +49 (0) 69/24 74 55 - 400
info@infofrankfurt.de
Die Frankfurt Card bietet den Karteninhaber*innen die Möglichkeit, die in der Frankfurt Card-Broschüre bezeichneten Leistungen der Partner der Tourismus+Congress GmbH Frankfurt am Main (TCF) zu nutzen.
Die Inhaber*innen der Frankfurt Card sind berechtigt, den Personennahverkehr des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV) in der Zone 50 (Stadtgebiet Frankfurt am Main) und 5090 (Frankfurt Flughafen) zu nutzen. 1. Klasse Nutzung nur mit Zuschlag. Die 1-Tageskarte ist gültig am eingetragenen Tag bis Betriebsschluss, die 2-Tageskarte am eingetragenen und dem folgenden Tag bis Betriebsschluss (5 Uhr morgens). Für die Nutzung gelten die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des RMV. Weitere Informationen zum öffentlichen Personennahverkehr in Frankfurt finden sich auf www.rmv.de.
Im Anschluss an die Buchung erfolgt der Erhalt einer Bestätigung per E-Mail mit Link zum Ticket Download. Das Ticket kann digital verwendet werden.
Die Frankfurt Card ist nur mit Datums- und Namenseintrag gültig. Beide Eintragungen (das Datum und die Namen aller gemeinsam Reisenden) müssen beim Kauf vorgenommen werden und können im Nachgang nicht mehr geändert werden.
Nicht genutzte Frankfurt Cards werden nicht zurückgenommen.
Hinweis Gruppenkarten:
Gruppenkarten sind für max. 5 Personen gültig. Systembedingt wird nur eine Karte pro Gruppe ausgestellt. Je nach Personenanzahl werden die entsprechenden Teilnehmernamen ausgegeben, die restlichen Felder werden automatisch mit fünfmal dem Buchstaben X bei Vor- und Nachname (XXXXX, XXXXX) versehen. Änderungen oder Ergänzungen im Nachgang sind nicht mehr möglich. Um alle Vorteile der Frankfurt Card wahrnehmen zu können, muss die Gruppe zusammenbleiben.
In den Vorverkaufsstellen kann die Frankfurt Card auch im Scheckkartenformat als Hardcover-Variante erworben werden.
Auch in diesem Fall ist die Frankfurt Card nur mit Datums- und Namenseintrag gültig. Diese Eintragungen können im Nachgang ebenfalls nicht mehr geändert werden.
Auf der Vorderseite der Karte wird durch das Verkaufspersonal das Nutzungsdatum bei der 1-Tageskarte, bei der 2-Tageskarte der erste Nutzungstag, mit Kugelschreiber eingetragen.
Auf der Rückseite der Karte sind die Namen aller Reisenden durch die Kund*innen selbst zu erfassen. Auch hier ist ein Kugelschreiber zu nutzen. Pro Gruppe (max. 5 Personen) wird nur eine Karte ausgegeben. Die Gruppenkarte ist immer für max. 5 Personen ausgelegt. Falls weniger Reisende in der Gruppe sind, die übrigen Linien sind entweder mit einem Strich ( ― ) oder fünfmal dem Buchstaben X (XXXXX) zu versehen. Auch im Fall der Hardcover-Variante muss die Gruppe zusammenbleiben, um alle Vorteile der Frankfurt Card wahrnehmen zu können.
Nicht genutzte Frankfurt Cards werden auch als Hardcover-Variante nicht zurückgenommen.
Auf bereits bestehende Ermäßigungen (z.B. Kinder) werden durch die Frankfurt Card keine weiteren Rabatte gewährt! Für die Inanspruchnahme der übrigen Leistungen gelten die Nutzungsbedingungen der jeweiligen Partner. Hierbei sind vor allem die Öffnungszeiten der jeweiligen Museen und Betriebe zu beachten. Für die Ermäßigungen der jeweiligen Partner oder bei Nutzung der Angebote der jeweiligen Partner übernimmt die TCF keine Haftung oder Garantie. Bei missbräuchlicher Verwendung der Frankfurt Card sind die Partner und die TCF dazu berechtigt die Frankfurt Card einzuziehen. Es besteht weder ein Anspruch auf Wertersatz bei Einziehung noch auf Ausstellung einer neuen Karte bei Verlust der Karte.
Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.
Stand 04/2024
Die RheinMainCard bietet den Karteninhaber*innen die Möglichkeit, die in der RheinMainCard Broschüre bezeichneten Leistungen der Partner des NetzwerkTourismus FrankfurtRheinMain
c/o Tourismus+Congress GmbH Frankfurt am Main (TCF) zu nutzen.
Die Inhaber*innen der RheinMainCard sind berechtigt, den Personennahverkehr des kompletten Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV) zu nutzen. Ausgenommen sind Züge des Fernverkehrs (IC, ICE). 1. Klasse Nutzung nur mit Zuschlag. Die 2-Tageskarte ist gültig am eingetragenen und dem folgenden Tag bis Betriebsschluss (5 Uhr morgens). Für die Nutzung gelten die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des RMV. Weitere Informationen zum öffentlichen Personennahverkehr in Frankfurt finden sich auf www.rmv.de.
Bei der print@home-Version der RheinMainCard erfolgt der Versand von Rechnung und gültiger Karte zum Ausdrucken direkt bei Bestellung per E-Mail.
Die RheinMainCard ist nur mit Datums- und Namenseintrag gültig. Beide Eintragungen (das Datum und die Namen aller gemeinsam Reisenden) müssen beim Kauf vorgenommen werden und können im Nachgang nicht mehr geändert werden.
Nicht genutzte RheinMainCards werden nicht zurückgenommen.
Hinweis print@home Gruppenkarten:
Gruppenkarten sind für max. 5 Personen gültig. Systembedingt wird nur eine Karte pro Gruppe ausgestellt. Je nach Personenanzahl werden die entsprechenden Teilnehmernamen ausgegeben, die restlichen Felder werden automatisch mit fünfmal dem Buchstaben X bei Vor- und Nachname (XXXXX, XXXXX) versehen. Änderungen der Personenanzahl sowie Ergänzungen von Teilnehmernamen im Nachgang sind nicht mehr möglich. Um alle Vorteile der RheinMainCard wahrnehmen zu können, muss die Gruppe zusammenbleiben.
In den Vorverkaufsstellen kann die RheinMainCard auch im Scheckkartenformat als Hardcover-Variante erworben werden.
Auch in diesem Fall ist die RheinMainCard nur mit Datums- und Namenseintrag gültig. Diese Eintragungen können im Nachgang ebenfalls nicht mehr geändert werden.
Auf der Vorderseite wird durch das Verkaufspersonal das Nutzungsdatum bzw. der erste Nutzungstag mit Kugelschreiber eingetragen.
Auf der Rückseite der Karte sind die Namen aller Reisenden durch die Kund*innen selbst zu erfassen. Auch hier ist ein Kugelschreiber zu nutzen. Pro Gruppe (max. 5 Personen) wird nur eine Karte ausgegeben. Die Gruppenkarte ist immer für max. 5 Personen ausgelegt. Falls weniger Reisende in der Gruppe sind, sind die übrigen Linien entweder mit einem Strich ( ― ) oder fünfmal dem Buchstaben X (XXXXX) zu versehen. Auch im Falle der Hardcover-Variante muss die Gruppe zusammenbleiben, um alle Vorteile der RheinMainCard wahrnehmen zu können.
Nicht genutzte RheinMainCards werden auch als Hardcover-Variante nicht zurückgenommen.
Auf bereits bestehende Ermäßigungen (z.B. Kinder) werden durch die RheinMainCard keine weiteren Rabatte gewährt!
Für die Inanspruchnahme gelten die Nutzungsbedingungen der jeweiligen Partner. Hierbei sind vor allem die Öffnungszeiten der jeweiligen Museen und Betriebe zu beachten.
Die angebotenen Leistungen basieren auf den Angaben der kooperierenden Leistungsträger. Für die Angaben übernimmt das NetzwerkTourismus FrankfurtRheinMain c/o Tourismus+Congress GmbH Frankfurt am Main (TCF) keine Haftung. Ansprüche wegen Nicht- oder Schlechterfüllung haben RheinMainCard-Inhaber*innen direkt beim jeweiligen Partner geltend zu machen.
Für die Ermäßigung der jeweiligen Partner oder bei Nutzung der Angebote übernimmt das NetzwerkTourismus FrankfurtRheinMain c/o Tourismus+Congress GmbH Frankfurt am Main (TCF) keine Haftung oder Garantie.
Bei missbräuchlicher Verwendung der RheinMainCard sind die Partner und das NetzwerkTourismus FrankfurtRheinMain c/o Tourismus+Congress GmbH Frankfurt am Main (TCF) berechtigt, die RheinMainCard einzuziehen. Es besteht weder ein Anspruch auf Wertersatz bei Einziehung noch auf Ausstellung einer neuen Karte bei Verlust der Karte.
Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.
Stand: 04/2024