Ja, es gibt Teilnahmebedingungen für Gäste am Rooftop Day Frankfurt.
Teilnahmebedingungen für Gäste am Rooftop Day Frankfurt
1. Grundlagen
Diese Teilnahmebedingungen regeln das rechtliche Verhältnis zwischen Gast (Dir) und der Stadt Frankfurt am Main - vertreten durch die Stabsstelle Stadtmarketing und die Tourismus+Congress GmbH - (Uns/Wir) im Zusammenhang mit dem Rooftop Day. Eigene Geschäftsbedingungen Deinerseits sind ausdrücklich ausgeschlossen. Bitte lies die Teilnahmebedingungen aufmerksam durch. Solltest Du Fragen haben, findest Du weitere Informationen unter https://www.rooftopday.de/faq. Zusätzlich kannst Du uns unter rooftopday@stadt-frankfurt.de kontaktieren.
Mit dem Beschluss §4994 hat die Stadtverordnetenversammlung der Vorlage E218_2024 zugestimmt und den Magistrat damit beauftragt, in Frankfurt am Main einen Rooftop Day als wiederkehrende Veranstaltung einzuführen. Mit der Umsetzung wurde federführend die Stabsstelle Stadtmarketing betraut, die die Veranstaltung gemeinsam mit der städtischen Tourismus+Congress GmbH umsetzt. Der Rooftop Day Frankfurt findet erstmalig am 23.August 2025 in Frankfurt am Main (gesamtes Stadtgebiet, mit Schwerpunkt Innenstadt) statt.
Ziel ist, die einzigartige Architektur Frankfurts herauszustellen. Die große, konzentrierte Anzahl an Hochhäusern und begehbaren Rooftops macht Frankfurt in Deutschland einzigartig.
Am ersten Frankfurter Rooftop Day (Rooftop Day) bieten wir Frankfurter Institutionen, Vereinen und professionellen Eventlocations die Gelegenheit, als Gastgeber ihre Rooftops (Dachterrassen, Obergeschosse oder Balkone) der Öffentlichkeit (Gäste) zugänglich zu machen und in Eigenregie eine Veranstaltung (Musik, Kulinarisches, Lesung, Yoga o.ä.) anzubieten. Die Locations müssen nicht professionell betrieben werden, können aber auch professionelle Eventlocations sein. In der konkreten Ausgestaltung des Angebotes sind die Gastgeber als Veranstalter frei. Die Stadt Frankfurt betreibt dazu die Webseite https://www.rooftopday.de, auf der Du das Programm der Gastgeber finden und Deinen persönlichen Rooftop Day planen kannst.
2. Kein Anspruch auf Durchführung des Rooftop Day
Der Rooftop Day findet grundsätzlich auch bei schlechtem Wetter statt. Ein Rechtsanspruch auf Durchführung besteht jedoch nicht. Sollten wir den Rooftop Day aus Gründen wie Unwettern, behördlichen Interventionen oder Sicherheitsbedenken absagen, werden wir dies umgehend auf unserer Website bekanntgeben.
3. Immaterialgüterrechte
Sämtliche Urheber-, Marken- und Schutzrechte sowie sonstige Rechte an der Webseite und ihren Inhalten sowie an von uns erstellten oder beauftragten Fotos und Videos bleiben bei uns bzw. unseren Lizenzgebern. Eine Veränderung, Vervielfältigung, Wiedergabe, Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte ohne unsere schriftliche Zustimmung ist unzulässig.
4. Gewährleistungs- und Haftungsausschluss
Die einzelnen Veranstaltungen begründen nur zwischen Dir und den Gastgebern ein Rechtsverhältnis. Die Stadt Frankfurt am Main ist nicht in die Durchführung und damit auch nicht in das Rechtsverhältnis eingebunden, sondern stellt lediglich die Webseite sowie das Programm mit den Veranstaltungsinformationen zur Verfügung. Die Stadt Frankfurt haftet nicht für Ansprüche gleich welcher Art zwischen Dir und dem Gastgeber oder anderen Dritten im Zusammenhang mit den einzelnen Veranstaltungen der Gastgeber. Solche Ansprüche Deinerseits sind ausschließlich gegenüber dem jeweiligen Gastgeber geltend zu machen.
Die Stadt Frankfurt am Main übernimmt keine Gewähr für die unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Webseite oder für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit und Aktualität der dort bereitgestellten Inhalte. Diese werden mit größtmöglicher Sorgfalt geprüft, können aber fehlerhaft sein. Verweise und Links zu Webseiten Dritter führen zu externen Inhalten, die sich die Stadt nicht zu eigen macht und für deren Inhalte sie nicht haftet.
Ansonsten haftet die Stadt Frankfurt am Main unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, Garantien und/ oder Kardinalpflichten sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, ihrer gesetzlichen Vertreter, Angestellten, Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung der Stadt Frankfurt besteht nicht.
5. Datenschutz und Recht am eigenen Bild
Den Umgang der Stadt Frankfurt am Main mit Deinen persönlichen Daten entnimmst Du bitte unserer Datenschutzerklärung unserer allgemeinen Datenschutzerklärung.
Mit der Teilnahme am Rooftop Day erteilst Du die Zustimmung, dass wir bzw. von uns beauftragte Fotografen Fotos und Videos von Dir machen und wir diese zu Marketingzwecken (z.B. für Aftermovies, Werbung für künftige Rooftop Days oder andere Veranstaltungen) verwenden dürfen. Solltest Du damit nicht einverstanden sein, musst Du das den Fotografen vor Ort bei der jeweiligen Veranstaltung bitte direkt mitteilen.
6. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden in diesem Fall die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für Regelungslücken.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Vorbehältlich zwingender gesetzlicher Vorschriften ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Rooftop Day Frankfurt, Frankfurt am Main.
Teilnahmebedingungen für Gäste zum Download